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   BFH, 12.01.2006 - II B 54/05   

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https://dejure.org/2006,15661
BFH, 12.01.2006 - II B 54/05 (https://dejure.org/2006,15661)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2006 - II B 54/05 (https://dejure.org/2006,15661)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - II B 54/05 (https://dejure.org/2006,15661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 91 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung ohne Beteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Mündliche Verhandlung trotz Ausbleibens eines Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - II B 54/05
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör setzt voraus, dass der Betroffene seine prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nutzt (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566).
  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 12.01.2006 - II B 54/05
    Das Gericht hat allerdings bei der Ermessensentscheidung, ob es trotz Ausbleibens eines Beteiligten in der Sache entscheidet oder den Termin vertagt, den Anspruch auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).
  • FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und

    1.a. Da die Klägerin und der Klägervertreter jeweils ordnungsgemäß geladen worden sind und die Ladungen jeweils den nach § 91 Abs. 2 FGO vorgeschriebenen Hinweis enthalten haben, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden könne (oben A V. 4.), kann die Entscheidung trotz Fernbleibens der Klägerin und des Klägervertreters in der mündlichen Verhandlung ergehen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 54/05, BFH/NV 2006, 797).
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